Erstellung von ornithologischen Gutachten, Fledermausgutachten, Biotopkartierung, Fachgutachten zum Naturschutz

 

Bei Baumaßnahmen und Eingriffen in die Natur ist ein verantwortungsvoller Umgang heute selbstverständlich. Für Genehmigungsverfahren werden seitens der zuständigen Behörden dafür Fachgutachten verlangt.

Wir übernehmen für Sie:

 

  • ökologische Gutachten für den Bauantrag/Abrissantrag 
  • faunistische/ornithologische Baubegleitung
  • ökologische Fachgutachten
  • Fledermausgutachen
  • Begutachtung von Bäumen

 

1)   Erstellung von biologischen und ökologischen Gutachten. Erstellung von ornithologischen Gutachten (Vogelwelt), Fledermausgutachten, Biotopkartierung, Fachgutachten zum Naturschutz, bei Bebauungsplänen, Kompensationsmaßnahmen und Umweltberichten. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt sind naturschutzfachliche Gutachten unter anderem in Rahmen von NATURA 2000.

 

 

2)   Ob beim Bau von Windrädern, Gebäuden, der Verlegung von Kabeln oder anderen Projekten. Für jeden Eingriff in Natur und Landschaft fordert das Naturschutzgesetz Ausgleichsmaßnahmen.Dazu gehören zum Beispiel:

·                    Heimische Streuobstwiesen

·                    Grabenrenaturierungen

·                    die Anlage von Feuchtbiotopen

·                    Feldgehölzpflanzungen

·                    Bienen- und Fledermaushabitate

·                    der Kauf von Grundstücken

Wir bieten Ihnen kompetente, ökologische Baubegleitung und Bauüberwachung an.

Mit einer ökologischen Baubegleitung werden Defizite in der Umsetzung von Umweltauflagen während der Bauphase vermieden.

Eine ökologische Baubebegleitung schafft Klarheit bei allen Beteiligten, gibt klare Handlungsrahmen vor und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens.

 

Das Angebot gilt insbesondere für ornithologischen Gutachten und der damit verbundenen Pflicht zur Befreiung bei Baumaßnahmen. Hierbei geht es um Artenschutzrechtliche Gutachten  nach §§39 und 44 BNatschG

 

Unser Sitz ist in Frankfurt am Main. Gerne bearbeiten wir aber auch Aufträge aus ganz Hessen und den angrenzenden Bundesländern.

 

Für Gutachten in Norddeutschland mit Schwerpunkt Berlin, kooperieren wir mit einem lokalen Partner. Folgen Sie dem Link für weitere Kontaktinformationen. 

 

 

 


Bei  den Artenschutzgutachten sind es vor allem die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) oder auch die artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB), die von den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der Vorhabensplanung angefragt werden.


Je nach geplantem Vorhaben (z.B. Hausbau, Gebäudeabriss oder Modernisierungen, Baumfällungen, etc.) und seinen potenziellen Wirkungen auf die geschützte Tierarten und deren Lebensstätten, können wir Ihnen Gutachten erstellen.

WICHTIG ! Da wir oft für Gutachten unterwegs sind, schreiben Sie uns bitte Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten kurz per Mail. Wir bearbeiten dann Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

Email: info@fibeg-gmbh.de

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