Bei Baumaßnahmen und Eingriffen in die Natur ist ein verantwortungsvoller Umgang heute selbstverständlich. Für Genehmigungsverfahren werden seitens der zuständigen Behörden dafür Fachgutachten verlangt.
Bei den Artenschutzgutachten sind es vor allem die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) oder auch die artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB), die von den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der Vorhabensplanung angefragt werden. Je nach geplantem Vorhaben (z.B. Hausbau, Gebäudeabriss oder Modernisierungen, Baumfällungen, etc.) und seinen potenziellen Wirkungen auf die geschützte Tierarten und deren Lebensstätten, können wir Ihnen Gutachten erstellen.
Gebäudebrütende Vögel halten sich von Anfang März bis Ende September am Gebäude auf, um ihre Jungen aufzuziehen. Der Gesetzgeber hat diese Niststätten ganzjährig unter Schutz gestellt. Die Zerstörung und Beschädigung ist ebenso untersagt, wie eine Behinderung des Zugangs zu den Nistplätzen durch Baugerüste oder Planen (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).
Ist es unmöglich, Brutquartiere baubedingt zu erhalten, sind künstliche Nisthilfen anzubringen.
Wir bieten Ihnen kompetente, ökologische Baubegleitung und Bauüberwachung an. Mit einer ökologischen Baubegleitung werden Defizite in der Umsetzung von Umweltauflagen während der Bauphase vermieden.
Eine ökologische Baubebegleitung schafft Klarheit bei allen Beteiligten, gibt klare Handlungsrahmen vor und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens.
Wir beraten Sie und setzen Lösungen um. Für ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahmen und Artenschutz.
Ein Gutachten über Gebäudebrüter und Fledermäuse in der Bauplanungsphase ist niedrigschwellig und bringt Sicherheit für die
Zeitplanung.
Die Planung von Maßnahmen am Standort des Eingriffs und die Abstimmung zwischen den genehmigenden Behörden und dem Auftraggeber gehören zu unseren Dienstleistungen.
Das Angebot gilt insbesondere für ornithologischen Gutachten und der damit verbundenen Pflicht zur Befreiung bei Baumaßnahmen.
Unsere Forschungsabteilung beschäftigt sich vorwiegen mit botanischer Grundlagenforschung und übernimmt in diesem Feld freie Aufträge an beliebigen Systemen. Eine wichtige Grundlage stellen dabei Genanalysen dar um Verwandschaftsbeziehungen von Arten und Cultivar zu bestimmen.
Neben der Grundlagenforschung bietet Ihnen FIBEG darüberhinaus die folgenden Leistungen an:
1) Die Entwicklung von Kultur- und Zuchtmethoden für Pflanzen und die Patentierung und Vermarktung dieser.
2) Die Zucht und Entwicklung neuer Pflanzensorten sowie deren Patentierung und Vermarktung.
3) Auftragsbezogene Forschung zur Wirkstoffoptimierung bei Heilpflanzen / pharmazeutisch wirksamen Pflanzen mittels Kulturmethoden und Standortbedingungen;
4) Seminare und Mitarbeiterschulungen zur Vermittlung von Kenntnissen in der Pflanzenzucht und –verarbeitung für Hersteller von Naturprodukten aus Pharmabranche und Landwirtschaft.
Fast jeder Pflanzenliebhaber kennt das Problem. Trotz guter Pflege tauchen immer wieder Schädlinge auf unseren Zimmerpflanzen auf. Auch in anderen Wohnbereichen wie der Küche, Speisekammer, Keller und den Feuchträumen kann es zu einem Befall von Schädlingen kommen.
Was tun wenn man das Problem erkannt hat?
Zunächst muss ersteinmal festgestellt werden um was für einen Befall es sich handelt. Dann können spezifische Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Die sich auf den Zimmerpflanzen verbreitenden Pflanzenschädlinge sind meist winzig klein und schwer zu identifizieren.
Die FIBEG GmbH bietet Ihnen den Identifikationsservice für Schädlinge in Haus und Garten an. Sie senden uns den Schädling zu und wir bestimmen diesen und geben Ihnen Ratschläge wie Sie ihn wieder loswerden. Hierbei wird immer auf zwei verschiedene Methoden verwiesen. Die ökologische Variante ohne den Einsatz von Gift und die traditionelle Methode.